Seit dem 15. August 2019 gelten das neue Waffengesetz und die neue Waffenverordnung. Se
Alle Sturmgewehre die nicht direkt aus der Armee übernommen wurden und sich bereits vor dem 15. August 2019 in deinem Besitz befanden, müssen beim kantonalen Waffenbüro bis am 14. August 2022 gemeldet werden.
Weitere Angaben findest du in unserem Mitgliederbereich oder unter dem Link vom Kantonalen Waffenbüro.
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