Nun ist klar, dass der Schiessbetrieb ab dem 11. Mai 2020 eröffnet werden darf. Dies ist jedoch nur mit der nötigen Vorsicht und dem Einhalten des SSV Schutzkonzeptes möglich. Dieses Konzept
wurde durch das Bundesamt für Sport bereits genehmigt. Im Verlauf der nächsten Woche wird vom SSV noch ein Umsetzungsdokument für die Vereine zur Verfügung stehen, dies kann noch leichte
Änderungen enthalten, da mittlerweile die Restaurants auch öffnen dürfen.
Innerhalb vom Vorstand werden nun erste Vorabklärungen getroffen, sobald alle Angaben vorhanden sind werden wir über das weitere Vorgehen entscheiden und informieren. Bei Fragen könnt ihr euch gerne an den Präsidenten wenden.
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